Standesamt Freiburg
Rathausplatz 2 - 4
79098 Freiburg
Telefon: (0761) 201 - 31 58
Telefax: (0761) 201 - 31 99
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Persönlicher Kontakt:
Frau Kratzer (Amtsleiterin)
Frau Zipfel (stellvertr. Amtsleiterin)
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie in einem der Ortsteile Ebnet, Hochdorf, Kappel, Lehen, Munzingen, Opfingen, Tiengen oder Waltershofen wohnen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige für Sie zuständige Ortsverwaltung! Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls unter der oben angegebenen Homepage der Stadt Freiburg.
Besondere Trauorte des Standesamtes Freiburg:
Trauzimmer des Standesamtes
Öffnungszeiten:
Mo:
Di:
Mi:
Do:
Fr:
08:00 - 12:00
08:00 - 12:00
08:00 - 12:00, 13:00-17:00
08:00 - 12:00
08:00 - 12:00
Trauzimmer des Standesamtes
Zuständiges Standesamt: Freiburg
Weitere Informationen und Kontakt:
Frau Kratzer (Amtsleiterin)
Frau Zipfel (stellvertr. Amtsleiterin)
Telefon: (0761) 201 - 31 58
Fax: (0761) 201 - 31 99
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Das Trauzimmer des Standesamtes Freiburg gilt als eines der schönsten in ganz Deutschland. Es befindet sich im historischen Teil des Rathauses und bietet eine herrliche Kulisse für das wichtigste "Ja" in Ihrem Leben.
Im Stil der Neurenaissance mit Nussbaum und gemasertem Vogelahorn reich getäfelt, wurde es nach dem Vorbild eines Raumes im Tiroler Schloss Velthurns gestaltet.
Das Trauzimmer verfügt über 14 Sitzplätze und bietet insgesamt für bis zu maximal 50 Personen Platz. Das Foyer vor dem Trauzimmer glänzt ebenfalls mit einem wunderschönen Ambiente.
Ihr Team von HOCHZEITSPORTAL FREIBURG / Baden-Württemberg
Datenquelle: Standesamt / Standesämter Freiburg
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit!
Sie möchten Ihrer standesamtlichen Trauung mehr Bedeutung schenken? Dann sollten Sie hier heiraten:
Trauzimmer des Standesamtes
Informationen zur Anmeldung Ihrer Eheschließung:
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie Ihre beabsichtigte Eheschließung anmelden. Die Anmeldung für die standesamtliche Trauung sollte von den Verlobten durch persönliche Vorsprache vorgenommen werden.
Ist eine Person aus einem wichtigem Grund verhindert, so muss der andere Partner eine Beitrittserklärung mitbringen.
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung sind die Standesbeamten der Wohnorte der Verlobten. Wohnen die Heiratswilligen an verschiedenen Orten, so können sie wählen, bei welchem Standesbeamten sie die Eheschließung anmelden möchten.